Verkostungen mit einem Verkostungsstand
Verkaufsförderungsmaßnahmen sind im Regelfall eine sinnvolle Maßnahme, den Absatz eines Produktes zu steigern. Insbesondere bei Lebensmittel dienen Verkostungen bzw. Degustationen als gute Möglichkeit. Diese Art der Kundenansprache ermöglicht dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) am „Point of Sale“, dem Verbraucher gezielt ein Lebensmittel schmackhaft zu machen. Diese Maßnahme unterstützt den Absatz und stärkt die jeweilige Markenpräsenz.
Der Genuss und die Qualität des Produktes rücken so in den Mittelpunkt des Endkunden und die persönliche Bindung zum Kunden wird unterstützt bzw. gestärkt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Endkundenkontakte zu generieren und diese später durch ein nachhaltiges Direkt-Marketing zu erreichen.
Verkostungsaktionen sind in der Vergangenheit primär von der Lebensmittelindustrie bzw. hierauf spezialisierten Dienstleistern durchgeführt worden. Mittlerweise werden Lebensmittelverkostungen auch vom Lebensmitteleinzelhandel eigenständig umgesetzt. Hintergrund ist der steigende Trend, sogenannte Eigenmarken zu platzieren.
Hygieneanforderungen bei Lebensmittelverkostungen?
Eine Vielzahl der Firmen in der Lebensmittelindustrie sowie zahlreiche Supermärkte benutzten bei einer Verkostung eine spezielle Verkostungstheke bzw. einen Verkostungsstand. Diese spezielle mobile und PKW taugliche Promotiontheke, muss in der Anwendung einfach und werkzeuglos von einer Personen aufgestellt bzw. abgebaut werden können. Darüber hinaus sind zwingend gesetzlichen Anforderungen der Arbeitssicherheit und der Umgang der gewünschten Lebensmittel einzuhalten, insbesondere bei nicht verpackten bzw. offenen Lebensmittel.
Bestimmte Lebensmittel werden vor Ort an der Verkostungstheke zubereitet (z. B. Portionieren von Milchprodukten, Auspacken / Aufbacken und Zerteilen von Tiefkühlpizza, Belegen von Brot- oder Keksstückchen mit Aufschnitt oder streichfähige Feinkost-Produkten, Zerteilen von Obst usw.). Mobile Verkostungstheken dienen nicht nur der Verkostung, sondern werden auch gerne von Bäckern oder Metzgern als Verkaufstheke bzw. Verkaufsstand eingesetzt. Für all diese Aktionsstände gelten die gesetzlichen lebensmittelhygienischen Vorschriften. Die Mindestanforderungen sind die Einhaltung der Vorschriften für nicht-ständige Betriebsstätten.
Kleiner Ratgeber für den erfolgreichen Einsatz mit einer mobilen Verkostungstheke
- Verkostungspersonal Gesundheitszeugnis
- geschultes und gut eingewiesenes Personal
- geeignete Verkostungstheke mit Zubehör für das jeweilige Lebensmittel
- Transportsicherung der Verkostungstheke und Zubehör im Fahrzeug
- geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Ort bei z.B. Heiß- bzw. Warmverkostung
- eventuelle notwendige Kühlkette beachten
- Spuckschutz mit einer Ablagefläche/Niesschutz
- ansprechende Warenpräsentation z.B. mit zusätzlichem Tablett mit Verkostungshaube
- sauberer/gereinigter und gepflegtre Verkostungsstand nebst aller Hilfsmittel
- Handhygiene (Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Handwaschbecken)
- geeignete Hilfsmittel zum Anreichen der Kostproben (Schälchen, Servietten, Pieker usw.)
- Abfalleimer, Mülltüten